In dem gegenwärtigen Kanonisationsrecht ist die Kanonisierung die letzte Leistung des Papstes, durch welche ein Diener Gottes, der zuvor Selig gesprochenen wurde, in das Verzeichnis der Heiligen eingereiht und eingetragen wird. Durch die Beatifikation wird der Diener Gottes für gebenedeit, also für selig erklärt. In der Kirchengeschichte hat sich die Kanonisation laufend verändert und entwickelt. Heute ist Führung der Kanonisation ein Rechtsprozess, welcher sich nach verbindlichen Vorschriften1 richtet, wobei gewöhnlich diese anspruchsvolle Prozedur einige Jahre dauert.
Jede Prozessführung wird gegenwärtig in zwei Teile geteilt. Der erste Teil verläuft in der Diözese, in welcher die Person, die für heilig gehalten wird, gestorben ist. Der zweite Teil dann in Rom, in der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse (Congregatione delle Cause dei Santi). Grundsätzliche Voraussetzung für Eröffnung des Prozesses ist das Gerücht der Heiligkeit, also die Meinung, dass die verstorbene Person ein heiliges Leben lebte, oder einem Märtyrertod unterlag. Ein Kanonisations-Prozess kann erst fünf Jahre nach dem Tod der genannten Person eingeleitet werden, und sollte nicht später als dreißig Jahre nachher eröffnet werden, soweit nicht neue, berechtigte Gründe vorliegen. Zum Initiator dieses Verfahrens wird die Vorschlagende Person, eine physische Person oder auch eine Rechtsperson ernannt, welche ein Verfahren über die heroischen Tugenden oder das Martyrium der verstorbenen Person einleitet.
Den Vorschlagenden wird ein Spezialist für rechtliche Handlung – ein Postulator – vertreten. Der Postulator muss die notwendige Dokumentation zusammenstellen und diese dem örtlichen Bischof vorlegen, welcher die ganze Sache erwägt. Der Diözesan Bischof erforscht dann die Meinung der anderen Bischöfe bei der bischöflichen Konferenz, und soweit keine Einwendungen erhoben werden, veröffentlicht er sein Vorhaben, die Untersuchungen zu eröffnen.
Für diese Untersuchungen wird ein Diözesen-Tribunal bestimmt, welchem entweder der Bischof oder ein bischöflicher Delegat präsidiert (vorsitzt). In diesem Tribunal wirken weiter: ein Gerechtigkeits-Verteidiger, Notare, beigeladene Spezialisten wie Archivare, Historiker, oder Ärzte und Zensoren (Prüfer) usw.
Nach Beendung der Vorbereitungsuntersuchungen wird von dem Bischof der Diözese ein Gesuch um Erteilung des Nihil Obstat an die Heiligsprechung-Kongregation geschickt, welches äußern soll, dass bei dem Heiligen Stuhl keine Hindernisse gegen Eröffnung des Prozesses gefunden wurden. Von diesem Augenblick an wird die Person, der dieser Prozess läuft, Diener Gottes genannt. Folgend werden Zeugen-Vernehmungen der Zeugen, die den Diener Gottes kannten, oder bezeugen können, durchgeführt, wie von den Zeitgenossen die christlichen Tugenden und Tätigkeiten des Gottes Dieners beurteilt werden Untersuchung des Lebens und der Tätigkeit des Gottesdieners ist unerlässlich, denn diese Untersuchung erforscht, ob seine Tugenden die heroische Stufe erreicht haben. Bei den Märtyrern wird Tatsache der verübten Gewalt, und Anlass zur Verfolgung bei den Verfolgern untersucht und erforscht werden, denn die müssen aus Hass zum Glauben oder aus Widerstand gegen die Moralgesetze hervorgehen. Das Martyrium wird als eine Zusammenfassung heroischer Tugenden angesehen, für diese resultierende Beatifikation wird kein Wunder verlangt, das wird erst nach der Kanonisierung notwendig.
Nach Beendigung der Untersuchungen in der Diözese werden alle Dokumente in eine, in der päpstlichen Kurie gebrauchte Sprache übersetzt, und nach Rom versandt. Die Originalakte werden versiegelt und am Bistum aufbewahrt. Die beglaubigten Kopien werden mitsamt dem Begleitschreiben an die Heiligsprechung-Kongregation verschickt, welche in dem Verfahren – dem Prozess – fortsetzt.